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   VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17   

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VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17 (https://dejure.org/2019,1807)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2019 - 81-VI-17 (https://dejure.org/2019,1807)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 81-VI-17 (https://dejure.org/2019,1807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 81 Abs. 1 S. 2; FamGKG § 20 Abs 1 S. 1; VfGHG Art. 51 Abs. 2 S. 2
    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer Wertfestsetzung

  • rewis.io

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer Wertfestsetzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 514
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f.; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 -juris Rn. 22).

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/152; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 28).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 VerfGHE 68, 180 Rn. 44 f. m. w. N.; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).

  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
    Damit ist das Amtsgericht zugleich seiner Verpflichtung nachgekommen, der leiblichen Tochter der Annehmenden rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BVerfG vom 20.10.2008 NJW 2009, 138 f.).
  • OLG Bremen, 09.11.2016 - 4 UF 108/16

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
    Denn das Bestehen einer intakten Beziehung des Anzunehmenden zu seinen leiblichen Eltern oder einem Elternteil wird in der fachgerichtlichen Rechtsprechung teilweise als Ausschlussgrund für eine Adoption angesehen (OLG Stuttgart vom 3.7.2014 FamRZ 2015, 592/593; vgl. auch OLG Bremen vom 9.11.2016 FamRZ 2017, 722/723).
  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
    Unabhängig von der Frage, ob die Sachverhalte der verfahrensgegenständlichen und der angegebenen Entscheidung überhaupt vergleichbar wären, kann dies einen Verstoß schon deshalb nicht begründen, weil Art. 118 Abs. 1 BV nicht dadurch verletzt wird, dass eine Rechtsvorschrift von verschiedenen Gerichten unterschiedlich ausgelegt und angewandt wird (VerfGH vom 6.8.1992 VerfGHE 45, 118/123 m. w. N.; vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 44).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2015 - 10 UF 272/15

    Adoption der erwachsenen Nichte durch den Onkel

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
    cc) Ein Verstoß gegen das Willkürverbot lässt sich auch nicht mit dem Hinweis auf eine abweichende Handhabung im Hinblick auf die Kosten in einer anderen Gerichtsentscheidung (des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 12.6.2015 FamRZ 2016, 315) begründen.
  • OLG Stuttgart, 03.07.2014 - 11 UF 316/13
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
    Denn das Bestehen einer intakten Beziehung des Anzunehmenden zu seinen leiblichen Eltern oder einem Elternteil wird in der fachgerichtlichen Rechtsprechung teilweise als Ausschlussgrund für eine Adoption angesehen (OLG Stuttgart vom 3.7.2014 FamRZ 2015, 592/593; vgl. auch OLG Bremen vom 9.11.2016 FamRZ 2017, 722/723).
  • VerfGH Bayern, 06.08.1992 - 80-VI-91
    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
    Unabhängig von der Frage, ob die Sachverhalte der verfahrensgegenständlichen und der angegebenen Entscheidung überhaupt vergleichbar wären, kann dies einen Verstoß schon deshalb nicht begründen, weil Art. 118 Abs. 1 BV nicht dadurch verletzt wird, dass eine Rechtsvorschrift von verschiedenen Gerichten unterschiedlich ausgelegt und angewandt wird (VerfGH vom 6.8.1992 VerfGHE 45, 118/123 m. w. N.; vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f.; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 -juris Rn. 22).
  • OLG Celle, 11.04.2013 - 17 WF 39/13

    Verfahrenswert bei der Adoption eines Volljährigen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
    Dass das Oberlandesgericht bei der Bemessung des Verfahrenswerts der Volljährigenadoption maßgeblich auf das Vermögen der Beschwerdeführer abgestellt und hiervon 20% angesetzt hat, lässt ebenso wenig eine Überschreitung des ihm zustehenden Bewertungsermessens erkennen (vgl. OLG Düsseldorf vom 29.6.2010 FamRZ 2010, 1937 ff.; OLG Bamberg vom 18.10.2011 - 2 UF 234/11 - juris Rn. 27 ff.; OLG Celle vom 11.4.2013 FamRZ 2013, 2008 f.; OLG Hamm vom 25.6.2018 NJW-RR) 2018, 1223).
  • VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 61 FamGKG ) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, schafft aber keine eigenständige Beschwer (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 8 WF 205/10

    Gegenstandswert einer Volljährigen-Adoption

  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Bestellung eines Sachverständigen im

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

  • VerfGH Bayern, 04.10.2018 - 32-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche

  • VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14

    Rückgewährpflichten nach Insolvenzanfechtung

  • VerfGH Bayern, 26.01.1990 - 30-VI-89
  • OLG Bamberg, 18.10.2011 - 2 UF 234/11

    Adoptionssache: Verfahrenswert bei einer Volljährigenadoption

  • OLG Koblenz, 14.10.2003 - 14 W 669/03

    Anwaltliche Gebühren im Richterablehnungsverfahren ; Zuständigkeit für die

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2017 - 10 W 320/17

    ... bei einer Erinnerung gem. § 66 GKG

  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f.; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 24; vom 31.1.2019 - Vf. 81-VI-17 - juris Rn. 33).

    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.8.2013 VerfGHE 66, 144/152; vom 31.1.2019 - Vf. 81-VI-17 - juris Rn. 36).

  • BGH, 14.02.2023 - XIII ZB 58/21

    Entscheidung über einen Feststellungsantrag der Rechtswidrigkeit der Haft bei

    Dieser Beschluss ist gemäß § 45 FamFG rechtskräftig geworden, weil der Betroffene dagegen keine Beschwerde eingelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - XIII ZB 47/22, z.V. best. Rn. 9 ff.) und steht einer Änderung der Kostenentscheidung daher entgegen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - Vf. 81-VI-17, juris Rn. 23 mwN).
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